Wie mensch

Künstler
*innen mit Kind nicht ausschliesst

Einige Leitlinien für Kunstinstitutionen und Künstler*innenresidenzen

1. Die Organisation setzt sich dafür ein, Künstler*innen mit Kind explizit willkommen zu heissen.

Stillende Eltern sollen sich wohlfühlen

Bleiben Sie in Kontakt mit Künstler*innen, wenn sie Eltern werden.

2. Zu Beginn eines neuen Projektes soll es zum Standard gehören, die Lebensumstände der Künstler*innen in Erfahrung zu bringen, um Strukturen anbieten zu können, die es ihnen ermöglichen ihren Aufgaben als Eltern ungehindert nachzukommen

Es ist nicht die Pflicht der Künstler*innen, der Institution zu «beichten», dass sie Eltern sind, es darf nicht sein, dass Künstler*innen fürchten müssen, dass eine solche Information eine eventuelle Künstler*innenresidenz, eine Auftragsarbeit oder eine Ausstellung gefährdet.

3. Es muss selbstverständlich sein, dass Künstler*innen, die Eltern sind, sowohl mit ihren Kindern als auch mit ihrer* Partne*in, ihrem* Bezugsmensch oder einer anderen Betreuungsperson reisen, und dass die Organisation dafür aufkommt.

4. Zu Beginn einer Zusammenarbeit sollen die gegenseitigen Erwartungen - inhaltlich und organisatorisch - geklärt werden, um Künstler*innen genug Zeit zu geben, diese in ihre Alltagsplanung zu integrieren

Dringende last-minute-Anfragen für Texte, Gespräche oder andere Formate sind zu vermeiden.

5. Seien Sie bemüht, einen Budgetposten explizit für die Kinderbetreuung von Künstler*innen auszurichten

Es ist wichtig, Betreuungskosten im Voraus mit Künstler*innen zu besprechen und transparent zu kommunizieren, welche Kosten übernommen werden können und welche nicht.

Künstler*innen müssen diesen Teil ihrer Bezahlung direkt verrechnet bekommen, sodass der Betrag nicht als Einkommen besteuert wird.

6. Die Programmation von Vernissagen und Events sollen Künstler*innen, die Eltern sind, nicht ausschliessen

Vormittagseröffnungen mit Brunch sind eine gute Alternative zu abendlichen Veranstaltungen, wenn Eltern sich dem Zubettgehen ihrer Kinder widmen.

7. Es lohnt sich, die Daten der regionalen Schulferien zu berücksichtigen

Künstler*innen, die mit Kindern reisen, sollen die Möglichkeit haben, während der schulfreien Zeit Ausstellungen aufbauen zu können.

8. Altersbeschränkungen für Künstler*innenresidenzen und Preise gilt es zu überdenken oder gleich fallenzulassen, damit sie Künstler*innen nicht ausschliessen, deren Karrieren durch Elternzeit und unbezahlte Betreuungsarbeit unterbrochen wurden.

9. Es ist wichtig, Künstler*innenresidenzen so anzupassen, dass sie sich nach den Bedürfnissen der Kinderbetreuung richten

Die Künstler*innen müssen zum Beispiel ihre Zeit vor Ort in kleinere Portionen einteilen dürfen oder aber, wenn Reisen nicht möglich sind, unterstützt werden, um eine vertiefte Recherche- und Entwicklungsperiode im eigenen Atelier zu gestalten.

10. Lücken im Lebenslauf zeugen nicht von fehlendem Einsatz oder Engagement

Die Karrieren von Künstler*innen sind vielfältig und können oft, aus unterschiedlichen Gründen, nicht durchgehend mit gleichem Einsatz verfolgt werden.

Oft muss mensch Pause machen, um anderen Anforderungen, wie Elternschaft, Platz zu geben. Mensch muss nicht jung sein, um ein «emerging artists» zu sein.